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Motorsport Support & Event
Neuer Weg 8
53518 Quiddelbach
Motorsport Support & Event nachfolgend MSE genannt
Neuer Weg 8
53518 Quiddelbach
Die Events werden im Auftrag von Kawasaki Motors Europe N.V. Niederlassung Deutschland durchgeführt
Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss mit entsprechendem Anmeldeformular an den Veranstalter erfolgen. Die Anmeldung ist erst nach Eingang der gesamten Teilnehmergebühr gültig. Anmeldeschluss ist drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung (Bei freien Teilnehmerplätzen können auch noch später eingehende Anmeldungen berücksichtigt werden). Es gilt das Datum der Online-Anmeldung bzw. des E-Mail Eingangs. Im Falle der Stornierung sind für die Berechnung aller Fristen – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der schriftlichen Erklärung beim Veranstalter maßgeblich. In jedem Falle werden bei einem Rücktritt eines Teilnehmers pauschal Bearbeitungskosten in Höhe von mindestens Euro 50,- pro Person berechnet. Darüber hinaus stehen dem Veranstalter im Rücktrittsfall des Teilnehmers folgende Zahlungen zu: bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Teilnahmepreises, mindestens jedoch 50,- Euro Bearbeitungsgebühr, bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Teilnahmepreises, bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmepreises, ab 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnahmepreises, am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 100 % des Teilnahmepreises.
Erscheint der/die Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Beginn der Veranstaltung, kündigt er/ sie am Tage des Trainingsbeginns oder aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind oder muss er von der Teilnahme am Training oder dessen Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält der Veranstalter den vollen Vergütungsanspruch.
Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Die Veranstaltung kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (min 5 Teilnehmer) spätestens eine Woche nach Anmeldeschluss vom Veranstalter abgesagt werden. Der/die Teilnehmer/innengebühr wird dann in voller Höhe erstattet. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme, wie etwa höhere Gewalt, Sicherheitsgründe, extrem Wettersituationen oder von Behörden angeordnete Maßnahmen, dies notwendig machen. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
Der/die Teilnehmer/in nimmt in Kenntnis der besonderen Risiken des Rennstreckentrainings auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Der/die Teilnehmer/in erklärt mit Abgabe der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.
Gegen
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (ungezeitetes Training) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Dies gilt nur soweit die entstandenen Schäden nicht durch eine Versicherung des Teilnehmers/Fahrzeughalters abgedeckt ist. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder für das Rennstreckentraining festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen.
MSE nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.
Der/die Teilnehmer/in nimmt in Kenntnis der besonderen Risiken des Rennstreckentrainings sowie der Haftungsregelungen an der Veranstaltung teil. Es wird seitens des Veranstalters empfohlen, dass der/die Teilnehmer/in überprüft, ob ausreichender Versicherungsschutz für die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken, insbesondere hinsichtlich seiner Unfallversicherung und der medizinischen Versorgung besteht, und ggf. zusätzlicher Versicherungsschutz eingeholt wird. Für Veranstaltungen auf spanischen Rennstrecken ist eine Versicherung die die Heilbehandlung für gesundheitliche Schäden übernimmt, die im Zusammenhang mit dem Fahren auf der Rennstrecke entstanden sind. Der Veranstalter schreibt schreibt eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung mit Rücktransportversicherung vor. Die vorher genannten Versicherungsleistung werden vor Fahrtbeginn überprüft und müssen daher von dem/der Teilnehmer/in, in schriftlicher Form vorgelegt werden.
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, komplette Motorradschutzkleidung, sowie Integralhelm, Motorrad-Handschuhe und Stiefel (Schaftstiefel – keine Schuhe mit offenliegenden Schnürungen oder Turnschuhe) zu tragen. Weiterhin verpflichten sich der/die Teilnehmer/in, zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Die Teilnahme setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand). Mit Abgabe der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er in körperlicher und psychischer Hinsicht geeignet ist, an der gesamten Veranstaltung teilzunehmen. Der Veranstalter behält sich vor, in zweifelhaft erscheinenden Fällen die körperliche und psychische Eignung zu überprüfen und ggfs. festzustellen, dass dem Teilnehmer bei Nichteignung die Teilnahme versagt wird. Eine Rückerstattung des Veranstaltungspreises ist für den Fall der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen. Außerdem müssen der/die Teilnehmer/in den Anweisungen der Instruktoren stets Folge leisten. Zugelassen werden nur Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis sind, die für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit besonderer Rücksprache im Vorfeld der Veranstaltung mit der Organisation möglich. Die Strecke muss zügig befahren werden. Anhalten, auf der Rennstrecke umdrehen, in Gegenrichtung fahren ist verboten. Die Strecke darf von keiner Person überquert und die vom Sicherheitszaun begrenzte Zone nicht übertreten werden. Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet. Das Ninja Academy Event und daraus abgeleitet Veranstaltungen haben zum Ziel, das Fahrkönnen und die Fahrzeugbeherrschung des Teilnehmers zu verbessern.
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Teilnehmer/in alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Fahrtleiter, Strecken/Notarzt, und dem Versicherungs-Schadensbüro.
Der/die Teilnehmer/in willigt ein, dass MSE die in den Antragsformularen sowie in den laufenden Veranstaltungen erhobenen Daten für folgende Zwecke verwendet: Vertragsabwicklung, Übermittlung an Veranstalter und Hotels, statistische Zwecke und Veranstaltungswerbung. Der/die Teilnehmer/in willigt ein, dass MSE und von ihm Beauftragte während der Veranstaltungssaison Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellen, die sie und oder ihre Stimme oder ihre Fahrzeuge (Motorrad) darstellen bzw. wiedergeben. Der/die Teilnehmer/in räumt MSE sowie den verbundenen Unternehmen und Serienpartnern kostenlos honorarfrei das zeitlich und räumlich unbefristete Recht ein, diese Aufnahmen in Printmedien, oder im Internet (auch im Rahmen von sozialen Netzwerken), im Fernsehen oder im Radio zum Zweck der Berichterstattung über oder Werbung für die Veranstaltungsreihe zu verwenden. Mit den Aufnahmen darf MSE und die mit ihm verbundenen Unternehmen und Serienpartnern auch räumlich und zeitlich unbefristet für ihre andere Leistungen werben. Diese Einwilligungen können Sie jederzeit unter
wiederrufen
Mit Einsendung von Bildmaterial erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung oder Veröffentlichung durch MSE darüber hinaus erklärt der/die Teilnehmer/in sein/Ihr Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-, öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von ihrer Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen. Die Rechteeinräumung umfasst neben der Nutzung für die Berichterstattung über die Veranstaltung, der/die Teilnehmer/in und die Ergebnisse in Print-, Radio-, TV- und Onlinemedien, wie insbesondere Internetauftritt und Facebook, auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der Veranstaltungsbewerbung. Veröffentlichung von Teilnehmerlisten (auch im Internet), Übermittlung an das gebuchte Hotel, Eigenwerbung oder Veranstaltungs-bewerbung. Zusätzlich bin ich damit einverstanden auch per E-Mail über weitere Veranstaltungen informiert zu werden.
Falls die Einwilligungen nicht erteilt bzw. widerrufen werden, ist eine Teilnahme an einer Veranstaltung von MSE nicht möglich.
Wenn der/die Teilnehmer/in noch minderjährig oder nicht voll geschäftsfähig ist, versichert der Sorgeberechtigte, dass er das alleinige Sorgerecht hat oder berechtigt ist, diese Erklärung auch im Namen etwaiger weiterer Sorgeberechtigter verbindlich abzugeben. Bei der Unterzeichnung durch Sorgeberechtigte ist die Angabe des vollständigen Namens und Anschrift erforderlich.